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2022-09-01
Heute, am 1.9.2022, verabschieden wir uns von einigen Gewohnheiten.
Die ggf. in den Mietverträgen verankerten Mindesttemperaturen für Wohnräume haben für die nächsten 6 Monate ihre Geltung verloren. Vermieter müssen es aber weiterhin ermöglichen, die Wohnungen auf 20-22 °C beheizen zu können. Empfohlen werden nunmehr aufgrund der Energielage 19 °C für Wohnräume, was im Wohnungsbestand sicher für Probleme sorgen wird.
Denken wir an Altbauten, die sowieso schon aufgrund dem nach heutigen Maßstäben unzureichenden Wärmeschutz als schimmelpilzanfällig zu bewerten sind oder an große Möbelstücke vor Außenwänden - und dann auch noch die Absenkung der Raumtemperatur. Das wird ein Fest, wenn massenhaft die Schadenmeldungen einfliegen und die Diskussionen über die ursächlichen Zusammenhänge beginnen.
Naja, die regierungsseitige Außerkraftsetzung der physikalischen Gesetze soll ja auch die bauphysikalisch-mikrobiologischen Zusammenhänge zum Nachdenken und Einlenken bewegen. Warten wir mal ab, ob dieses Vorhaben gelingt.
Ich arbeite mit meinem Team an Lösungen und Vorgehensweisen zur Schadenminimierung. Sollten Sie daran Interesse haben, kontaktieren Sie mich einfach.
SVB Nohner - 18:11:34 @ Thermohygrologie, Schimmelpilze
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